"Für keine andere Partei hat der Schutz der Arbeitskraft "Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes". (Art. 24)
Nur für DIE LINKE ist das "Recht auf Arbeit"(Art. 24) kein leeres Wort.
Nur DIE LINKE fordert einen Mindestlohn, der den Anforderungen von Art. 24.2 gerecht wird. Nur DIE LINKE steht glaubwürdig für "gleichen Lohn" für "gleiche Leistung"(Art. 24.2).
Nur sie tritt konsequent für das Recht der Beschäftigten auf "gleichberechtigte Mitbestimmung" (Art. 26) ein.
Außerdem ist DIE LINKE die einzige Partei, die das Sozialisierungsgebot der Landesverfassung (Art. 27) ernst nimmt. Auch die Anforderung von Artikel 10 ("Für die Aufnahme in eine Schule sind Anlage und Neigung des Kindes maßgebend, nicht die wirtschaftliche Lage und die gesellschaftliche Stellung der Eltern.") ist nur mit der von der LINKEN geforderten "Eine Schule für Alle" zu realisieren. Wenn Herr Jäger seinen Verfassungsschutzauftrag wirklich ernst nehmen würde, dann müsste er die Beobachtung der LINKEN in NRW unverzüglich einstellen und in unsere Partei eintreten."